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Transparenzregister

Recherche des DVV

Hallo Herr Schmidt,

 

der DVV hat seine Vereine nicht informiert, weil wir selbst nicht von staatlicher Behörde informiert wurden und als eingetragener Vereine auch keine Mitteilung oder Rechnung erhalten haben.Die Angelegenheit ist in hohem Maße bürokratisch. Es fragt sich, ob der Staat nicht selbst mehr Kosten hat, als er hierfür einnimmt.Wir haben das Schreiben geprüft und sehen aufgrund gegenwärtiger rechtlicher Situation keine Möglichkeit die Gebühren von 2018 und 2019 in Höhe von € 5,- zzgl. € 0,95 MwSt. zu umgehen. Hier empfehlen wird Überweisung.Für das Jahr 2021 empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen.Für das Jahr 2020 liegt es in Ihrem Ermessen. Die Gebühr ist zwar in Rechnung gestellt, gleichzeitig wird Ihnen ausdrücklich die Möglichkeit gegeben, eine Befreiung zu beantragen.Das Ganze ist sehr unerfreulich.

Wir haben recherchiert und festgestellt, dass der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) gegen die Maßnahme Widerspruch eingelegt hat, aber auch diesem ist noch keine Abkehr gelungen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Deutscher Volkssportverband e.V. (DVV)
Geschäftsführer Michael Mallmann
Fabrikstr. 8, 84503 AltöttingTel. 08671/9631-0

Wandertage und Versicherung

Wie haben einen neuen Versicherungsschutz für unsere Wandertage. Mit dem neuen Rahmenversicherungsvertrag des DVV mit der ARAG haben wir einen bedeutenden Schritt für unsere Absicherung, insbesonders unserer eigenen Mitglieder erhalten. Es gibt 2 Schutzbereiche, einmal den Standardschutz und dann den Comfortschutz.

Folgende Leistungen gibt es beim Standardschutz zum Beitrag von 89,25 € (je Wandertag)

Abdeckung bei Unfällen von Wanderern

Abdeckung bei Haftpflichtschäden

und hier die Leistungen beim Comfortschutz zum Beitrag von 119,00€ (je Wandertag)

Abdeckung bei Unfällen von Wanderern

Abdeckung bei Unfällen von Helfern

Abdeckung bei Haftpflichtschäden

(Quelle DVV-Kurier 1/2 2016)

Ein sehr großer Vorteil für die Vereine ist die Aufnahme der Haftpflichtschäden, die von Vereinsvertretern bei der Ausführung von Tätigkeiten für den Wandertag verursacht werden. Dabei sind auch die Vor- und Nacharbeiten für den Wandertag mit eingeschlossen, ebenso wie Schäden an von der Gemeinde überlassenen Turnhallen. (Quelle DVV-Kurier 11/12 2015).

Bundesdelegiertenversammlung 2015

Im DVV-Kurier 7-8/2015 wurden die Beschlüsse des Gremiums veröffentlicht. Die meisten davon sind allgemeiner Art. 2 Beschlüsse sind allerdings etwas problematisch.

§15 Ziff 3

Bei Bedarf kann das Präsidium die Anstellung besoldeter Personen beschließen.

Hier kann vom Präsidium ohne finanzielle Absicherung oder Genehmigung durch die Delegiertenversammlung Arbeitsverträge eingegangen werden, die die Gemeinschaft in erheblichem Umfang belasten können. Es fehlt die haushaltsmäßige Beschränkung oder eine zeitliche Befristung von Arbeitsverhältnissen. Die Bundesdelegiertenversammlung hat keine Einwandsmöglichkeit und muss finanzielle Verpflichtungen nachträglich absegnen.

§ 15 Ziff. 4

Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages ... ausgeübt werden.

Die Statistik der vergangenen Jahre zeigt eine immer weiter fortschreitende Verringerung der Mitgliedsvereine im DVV-Verbund. In der Vergangenheit waren die Vereinsämter alle ohne Bezahlung. Jetzt kann eine Bezahlung der Funktionäre erfolgen. Sicher ist die Ausübung eines Vereinsamtes mit einer gesteigerten persönlichen Arbeit verbunden. Es war aber keine Frage nach einer Bezahlung. Es wurde vielmehr der Arbeitsaufwand erbracht um den Vereinsgedanken beizubehalten. Wenn wir jetzt schon anfangen, verschiedene Funktionen zu bezahlen, dann wird von einer Gemeinschaft bald keine Rede mehr sein.

Finanzordnung § 2 und §3 und "Öffentlichkeitsarbeit auf S. 11 des Kuriers.

b) aktives Mitglied € 225.--

In den Ausführungen bei der Öffentlichkeitsarbeit wird darauf hingewiesen, dass der Mitgliedsbeitrag inkl. Terminliste und DVV-Kurier bisher 229,50€ war und jetzt bei 225.--€ liegt. "Alles in allem also keine wesentlichen Änderungen". Es sollte aber hier angesetzt werden. Bisher war der Grundbetrag 100.--, der DVV-Kurier 42.-- und die Terminlisten 35*2,50=87,50, insgesamt eben 229,50. Beim Betrag bräuchte man kein Wort verlieren. Wie sieht es aber mit den Einzelleistungen aus. Die Anzahl der Terminlisten wurde von 35 auf 15 gesenkt, die Druckkosten von 2,50 auf 5.-- erhöht und siehe da, der Verein wird mit keiner Erhöhung belastet. Sicher wird die Reduzierung der Anzahl der Terminlisten seit Jahren gefordert, aber dass hier dann eine Erhöhung des Druckmediums um 100% von 2,50 auf 5.-- erfolgt, das ist schon sehr befremdlich. Nehme ich die reduzierte Anzahl der Terminlisten und einen Betrag von 2,50/Exemplar, dann sieht die Rechnung schon wieder etwas anders aus. Der Beitrag würde sich um 15*2,50 = 37,50 auf 187,50 verringern. Das wäre zu schön um wahr zu sein. Schlechter sind noch die "Nordvereine", die bisher eine verringerte Mindestabnahme hatten. Hier war bisher der Grundbetrag 100.--, der DVV-Kurier 42.-- und die Terminliste mit 10*2,50 = 25.--, insgesamt 167.--€ und jetzt 225.--. Das ist aber deren Problem.

Ich frage mich schon, warum eine Leistungsminderung so positiv verkauft wird und die Delegierten dies mit 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung genehmigt haben. Es kam aber anders als ich weiter unten ausgeführt hatte.

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Am 05.11.2014 kam die Rechnung ---über 2,50€/Stück---. Bleibt es doch beim Alten??

Terminliste 2015

Im Oktober 2014 wurden den Vereinen, so auch uns, die Terminlisten 2015 zugestellt. Natürlich wie immer mit 35 Stück. Rein zufällig erkannte ich auf dem Titelblatt die Schutzgebühr, die dort sehr schwach eingedruckt ist. 3.--€ sind hier vermerkt. In unserem offiziellen Mitteilungsblatt, dem DVV-Kurier, war heuer keine Rede von einer Erhöhung des Kaufpreises für den Terminkalender. Es gab lediglich in der Ausgabe 7-8/2014 einen verschämten Hinweis, dass man sich bewusst ist, dass die Thematik der Verminderung der Abnahmeverpflichtung und deren finanzelle Kompensierung angepackt werden muss. Von einer Preiserhöhung war da noch nicht die Rede, im Gegenteil, die Kosten der Herstellung sollte weitgehend durch Anzeigen finanziert sein, die seitens der "Dienststelle DVV-Marketing in Simmern" akquiriert werden sollten. Einen Beschluss eines Gremiums konnte ich ebenfalls nicht feststellen. Richtig, ist ja auch nicht notwendig, weil doch nur die Gestehungskosten finanziert werden. Anscheinend ist die Akquirierung weitgehend im Sand verlaufen. Jetzt zahlen wir statt 2,50*35 = 87,50 € nun 3,00*35 = 105,00€. Eine läppische Erhöhung von 20%. Zusammen mit der Erhöhung der Startgelder erhöht dies die Attraktivität unseres Wandersportes erheblich. Es dürfte nur wenig Vereine geben, welche die Abnahmeverpflichtung von 35 Stück an die Mitglieder weiterverkaufen können. Den Großteil der Kosten finanziert der Verein. Was steht als nächstes auf der Überraschungsliste? Es kann ja auch der Grundbeitrag etwas erhöht werden. Die Zeit wirds zeigen.

Von der Bundesdelegiertenversammlung 2014

hierüber liegen uns keine Informationen vor. Lediglich ein vehement angekündigte Änderung des Internetauftrittes ist vollzogen worden. Vom Erscheinungsbild her sind keine gravierenden Änderungen zu erkennen, ausser dass die Hintergrundfarbe jetzt grün ist. Es soll als Zielgruppe die jüngeren Personen angesprochen werden, die den Internetauftritt dann auf Tablet oder Smartphone verfolgen sollen. Es mag richtig sein, dass 98 % der 9- bis 24-Jährigen via Smartphone und Co. ständig im Netz sind. Allerdings wieviele 9-24 jährige aktiv im Wandern tätige sind in den Vereinen vorhanden. Der Großteil der Wanderer hat die 50 Jahre Grenze in der Regel überschritten. Diese haben teilweise nicht einmal einen stationären PC, geschweige denn ein Smartphone.

Die neu eingepflegte Mitfahrzentrale erscheint sinnvoll. Ob es entsprechende Angebote gibt, bleibt abzuwarten.

Ansonsten ist meines Erachtens der Internetauftritt zu 85 % der "alte Wein im neuen Glas".

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Von der Bundesdelegiertenversammlung 2013

Am 11. Mai 2013 tagte in Ladenburg (BW) die Bundesdelegiertenversammlung. Hierbei wurde das vollständige DVV-Regelwerk reformiert. Es erfolgten Änderungen der Satzung, der Finanzordnung, der Ehren-, Disziplinar- und Schiedsgerichtsordnung sowie der Richtlinien zur Durchführung von Wandertagen, Geführten Wanderungen und Wanderwegen.
Wesentliche Änderung der Finanzordnung ist die Anpassung der Startgebühren und Startkartenabgabe zum 1. Januar 2014. Die Startgebühr für Wandertage und Permanente Wanderwege beträgt dann € 2,- (bislang € 1,50). Die Startkartenabgabe beträgt 50 Cent (bislang 25 Cent).
Die Bundesdelegiertenversammlung war sich bewusst, dass Preiserhöhungen unpopulär sind. Deshalb wurde über diese Maßnahme intensiv in pro und contra beraten. Die Vertreter der Landes- und Bezirksverbände waren aber mit weit überwiegender Mehrheit der Ansicht, dass eine Preiserhöhung nach nunmehr exakt 10 Jahren Preisstabilität zumutbar sei, da sich für den DVV und insbesondere auch für die DVV-Mitglieder die finanziellen Rahmenbedingungen in 10 Jahren verändert haben. Die Fundstelle http:\\www.dvv-wandern.de/index.php unter aktuelles wurde vom Verband vermutlich im Juli 2013 gelöscht.

Mit diesen mageren Worten hat sich die Mehrheit unserer Delegierten von der Vorstandschaft des DVV, wie es so schön heißt über den Tisch ziehen lassen. Damit wird ein Vorstoß des DVV-Präsidiums aus der Bundesversammlung vom 28.05.2011 doch noch erfolgreich zum Abschluss gebracht. Damals waren noch die Delegierten der überwiegenden Auffassung, dass die vom Präsidium vehement vorgebrachte Beitragserhöhung (3 Vorschläge) nicht notwendig sei bzw. anderweitig ausgeglichen werden müsste.

Der Hinweis, dass über 10 Jahre keine Erhöhung erfolgte, ist zwar richtig. Damit kann aber eine Verdoppelung der Abführung von 0,25€ auf 0,50€ nicht begründet werden. Bei ca. 1 Mio ausgegebener Startkarten ergibt sich für den Verband eine Mehreinnahme von 250.000€. Der Gesamthaushalt ist den Vereinen nicht bekannt. Er dürfte sich aber aus dem Grundbetrag, den Startkarten und Sponsorengeldern zusammensetzen. Das Sponsoring ist vermutlich vom Betrag her zu vernachlässigen. Der Grundbetrag ist bei ca. 800 Vereinen à 100.-- = 80.000€. Der Haushalt könnte damit bisher bei 80.000 Grundbetrag + Startkarten 250.000€ bei ca. 330.000 - 400.000 € (ohne Druckmedien) gelegen haben. Die Erhöhung von 400.000€ auf nunmehr 650.000€ bedeutet eine Mehrung von 60%. Welcher Wanderverein kann in dieser Größenordnung kalkulieren. Auch der Lebenshaltungsindex ist in den letzten Jahren nicht um 60 % gestiegen. Auch die Löhne können in dieser Größenordnug nicht gestiegen sein. Nur mit der Begründung, es wären in den letzten Jahren keine Beitragserhöhungen erfolgt kann kein Verein operieren. Wie sich die finanziellen Rahmenbedingungen der Vereine verändert haben sollen, kann von hier nicht nachvollzogen werden.

Unser Vereinsbeitrag ist seit 1995 bei 30 DM, umgerechnet 15 €. Sponsoring haben wir nicht. Wir kommen mit unserem Vereinsbeitrag aus.

Es kann nicht sein, dass bei sinkenden Vereinszahlen (im Jahr 2002 waren es 1182, im Jahr 2012 792 Vereine) die Kosten für die Vereine, die dem DVV noch die Stange halten, über Gebühr steigen. Man muss es sich richtig auf der Zunge zergehen lassen: Die Vereinszahlen verringern sich um 1/3 = 33%, die Startkartenabführung steigt um 60%. Ein Selbstbedienungsladen zu Lasten der Vereine. In jeder anderen Organisationsform muss als erstes die Ausgabenseite betrachtet und reduziert werden. Ob und wie dies bisher geschehen ist, wird uns Vereinen nicht mitgeteilt.

Mit dieser beschlossenen Erhöhung müssen die Vereine intensiv über die Gruppenmeldungen nachdenken. Mit einer Reduzierung der Meldewerte geht dann natürlich wieder eine verminderte Einnahme beim Verband einher. Eine Steigerung der tatsächlichen Wanderer ist bei einem Startkartenpreis von dann 2,00€ und den Fahrtkosten zu immer weiter entfernten Gastvereinen kaum zu erwarten.

Eher das Gegenteil wird der Fall sein.

Wander- und Volkssportverein Amberg und Umgebung e.V.
92224 Amberg

Grubenweg 1